Plagiat Bachelor Geowissenschaften

Im April 2014 wurde eine Vorgehensweise im Umgang mit Plagiaten vom Prüfungsausschuss Bachelor Geowissenschaften erarbeitet. Diese wurde den Studierenden und Dozierenden am 16. April 2014 per E-Mail bekannt gegeben. Der Inhalt wird hiermit veröffentlicht:

Liebe Studenten, liebe Kollegen,

der BSc Geowissenschaften-Prüfungsausschuss hat sich am Montag zusammengesetzt, um der wachsenden Anzahl von Plagiatsfällen eine transparente und einheitliche Regelung entgegenzusetzen.

Liebe Studenten, wir möchten dabei betonen, dass es sich nach wie vor um wenige bedauerliche Einzelfälle handelt und wir wissen, dass die große Mehrheit von Euch mit redlichen Mitteln studiert.

Der rechtliche Rahmen für die Ahndung von Plagiaten ist bereits in §30 der BA-Prüfungsordnung angelegt - somit erfolgt hier nur eine Ausgestaltung, um alle Fälle einheitlich und für Studenten und Dozenten transparent zu handhaben. Die Ausgestaltung steht im Einklang mit den wesentlichen Grundsätzen der LMU und TUM-Direktiven. Die sofortige Exmatrikulation bei allen Plagiaten hat an den Universitäten, an denen sie eingeführt wurde, zu Härtefällen und zu einer informellen Grauzone des Nichtmeldens nach Dozentenermessen geführt und wir halten diese Regelung daher für nicht einheitlich und nicht transparent.

Wir haben uns deshalb am Montag für die folgende zweistufige Regelung entschieden, die wir am Montag beschlossen haben und ab sofort umsetzen:

1.       Plagiate bezeichnen das Übernehmen fremder Texte, Darstellungen, Abbildungen oder elektronische Formate (Dateien) ohne Kennzeichnung in allen Arten von schriftlichen Ausarbeitungen (z.B. Berichte, Hausarbeiten, Seminar- und Abschlussarbeiten oder ähnliche). Unter diese Definition von Plagiaten fällt nicht das Abschreiben in Klausuren.

2.       Stufe 1 Verwarnung: die vom Plagiat betroffene Prüfungsleistung wird beim ersten Mal und bei nicht schwerwiegenden Fällen (i) mit 5 gewertet, (ii) der Fall  wird obligatorisch vom Dozenten an den Prüfungsausschuss per Email gemeldet und (iii) ein Verwarnungsgespräch erfolgt.

3.       Stufe 2 Exmatrikulation: Die Exmatrikulation erfolgt automatisch im Wiederholungsfall, also falls ein Student zum 2. Mal ein Plagiat begeht oder bei besonders schwerwiegenden Fällen auch beim ersten Plagiatsfall. Zu den besonders schwerwiegenden Fällen zählen grundsätzlich Plagiate in der BA-Arbeit, ansonsten entscheidet der Prüfungsausschuss über die besondere Schwere.

Wichtig ist, dass Fälle ausnahmslos von den Dozenten formlos per Email an den Prüfungsauschuss BSc Geowissenschaften gemeldet werden (LMU/TUM-Direktive), um eine einheitliche informatorische Basis zu haben.

Damit hoffen wir hoffen weiterhin auf sehr wenige und zukünftig abnehmende Fälle

Mit den besten Grüßen

Ihr BSc-Geo-Prüfungsauschuss